Condiciones generales del negocioAllgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen § 1 Geltung der Bedingungen- Die Fa. Servicealltex erbringt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Basis dieser Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (im folgenden AGB genannt), die Bestandteile des Leistungsvertrages werden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Beauftragung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
- Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von Servicealltex bestätigt wurden. Mündliche Zusicherungen werden nicht Bestandteil des Leistungsvertrages. Servicealltex ist berechtigt, diese AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen den Änderungen schriftlich widerspricht.
§ 2 Vertragsabschluß- Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag über die Nutzung der von Servicealltex angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein von Servicealltex bevollmächtigter Vertreter den vom Auftraggeber erteilten Auftrag annimmt und die Annahme schriftlich durch Servicealltex bestätigt wurde. Servicealltex ist berechtigt, den Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder von der Vorlage schriftlicher Vollmachten bzw. von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Soweit sich Servicealltex zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
- Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, schriftlichen Unterlagen und Webseiten, sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Servicealltex hergeleitet werden können.
§ 3 Beginn und Ende des Vertrages- Grundsätzlich beginnen alle fortlaufenden Dienstleistungsverträge an dem Tag der Freischaltung durch den Administrator. Beiden Vertragsparteien steht es zu, jederzeit das Vertragsverhältnis zu beenden. Das Vertragsverhältnis soll vorzugsweise auf dem Internetportal (www.servicealltex.com) beendet werden. Die Aufhebung des Vertrages kann jedoch auch in Schriftform erfolgen. Die Rechnung wird anteilsmäßig für die tatsächlich genutzte Zeit erstellt.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch Servicealltex gilt insbesondere:
a) ein Verstoß des Vertragspartners gegen gesetzliche Verbote und Vorschriften insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
b) ein Zahlungsverzug, der länger als einen Monat andauert,
c) die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch Servicealltex ,
d) eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards bei Softwareprogrammen und im Internet, der Vervielfältigung in technischer und künstlerischer Hinsicht bei der Buch-, Prospekt- und Werbeproduktherstellung, wenn es Servicealltex dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
§ 4 Preise- Soweit nicht anders angegeben, bindet sich Servicealltex an die in ihrem Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Bezahlung der Leistung erfolgt nach den vereinbarten Honoraren bzw. der aktuellen Preisliste von Servicealltex.
§ 5 Urheberrechte- Für Aufträge und Leistungen die Servicealltex erbringt gilt in jeden Fall ein uneingeschränktes Urheberrecht. Ausgenommen davon sind die Teile, die der Kunde zu seinem Auftrag zuliefert. Das wären: Texte, Tabellen, Fotos, Logos, Clips, Zeichnungen, Grafiken oder Karten.
- Maßgebend ist grundsätzlich das Urhebervertragsrecht (UrhGE-2000), dabei macht es keinen Unterschied, ob die Leistung ein Druckmedium, die Bildschirmdarstellung oder das Internet betrifft.
- Eine Weiterverwendung einer vorhandenen gestalterischen Leistung die durch Servicealltex erbracht wurde bedarf der dringenden Zustimmung von Servicealltex bei entsprechenden Entgelten und Weiterverarbeitung von Dritten. Eine Weiterverwendung betrifft neue Internetpräsenzen, neue Drucksachen, Beschriftungen auf Schildern, Schaufenstern und Kraftfahrzeugen.
§ 6 Liefer- und Leistungsumfang- Servicealltex erbringt seine Leistungen nach Maßgabe des Dienstleistungsvertrages, der damit in Verbindung stehenden Leistungsübersicht und ihrer AGB. Darüber hinausgehende Dienstleistungen sind gesondert vertraglich zu vereinbaren. Servicealltex behält sich das Recht vor, ihre Leistungen zu modifizieren oder zu verbessern.
- Werden Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt, so ist Servicealltex berechtigt, diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch kann dadurch vom Kunden nicht geltend gemacht werden.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Servicealltex die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten) hat Servicealltex auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Servicealltex, die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Termins ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Zahlungsbedingungen- Für alle einmal erbrachten Leistungen und Lieferungen erfolgt die Zahlung nach erfolgter Rechnungszustellung durch Servicealltex sofort in voller Höhe und- wenn vertraglich nicht anders vereinbart - ohne Abzug.
- Für alle fortlaufenden Leistungsverträge, eingeschlossen sind auch vereinbarte Teilleistungen, erfolgt die Zahlung quartalsweise. Der registrierte, zur Zahlung verpflichtete Nutzer, wird bis zum 5. Werktag des Quartalsfolgemonats über den aktuellen Rechnungsstand per Email informiert. Er hat die Möglichkeit, über das Internetportal (www.servicealltex.com) seine Rechnung einzusehen, auszudrucken und als pdf- Datei herunter zu laden. Nach Rechnungsstellung wird der geforderte Betrag sofort in voller Höhe und ohne Abzug fällig. Bei der Inanspruchnahme von nutzungsabhängigen Mehrleistungen durch den Vertragspartner, die über den vertraglich geregelten Leistungsumfang hinausgehen, erfolgt eine separate Rechnungsstellung über die genutzten Mehrleistungen jeweils im Quartalsfolgemonat nach der Mehrnutzung.
- Der Vertragspartner hat die Möglichkeit innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt gegen diese schriftlich Widerspruch bei Servicealltex einzulegen.
- Bei Zahlungsverzögerungen durch den Vertragspartner erhebt Servicealltex für jede schriftliche Mahnung eine Gebühr von 5 €.
- Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen vor Vertragsende ein, so ist Servicealltex berechtigt die gesamte Restschuld zuzüglich dadurch entstandener Kosten fällig zu stellen und vom Zeitpunkt des Zahlungsverzuges an Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt unberührt.
- Servicealltex ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Servicealltex berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht wurden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Servicealltex über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde.
§ 8 Pflichten des Kunden- Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen.
- Soweit Daten an Servicealltex – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Vertragspartner Sicherungskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Vertragspartner verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich an Servicealltex zu übermitteln.
§ 9 Haftung des Kunden- Der Kunde haftet für alle Schäden, die Servicealltex oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine missbräuchliche oder rechtwidrige Nutzung der bereitgestellten Dienstleistungen entstehen.
§ 10 Haftungsbeschränkungen- Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat Servicealltex nicht zu vertreten. Der Vertragspartner kann aus diesem Grund keine Minderung seiner Leistungspflicht beanspruchen. Ausfallzeiten werden erstattet, wenn Servicealltex oder beauftragte Dritte Ausfallzeiten verschulden, die länger als 24 Stunden dauern. Der Erstattungsanspruch ist anteilig auf die genutzte Zeit vereinbarte Gebühr begrenzt. Domain – Registrierungsgebühren können nicht erstattet werden. Servicealltex haftet nicht für die über ihre Dienste publizierten Informationen, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist der Absender verantwortlich.
- Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Servicealltex als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf eine Zusicherung, die den Vertragspartner gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Servicealltex unterbreiteten Informationen als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz, so wie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass Servicealltex und beauftragte Erfüllungsgehilfen seine Daten maschinell verarbeiten. Servicealltex hat das Recht, alle Datenübertragungen der angebotenen Dienste zu überwachen. Dem Kunden ist bekannt, dass die von Servicealltex angebotenen Dienste kein abhörsicheres Kommunikationsmedium im Sinne der ECPA sind und der Kunde keinen Schutz der Privatsphäre erwarten kann.
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Servicealltex im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Servicealltex und Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Dresden ausschließlich der Gerichtsstand für alle sich aus den Vertragsverhältnissen unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten,
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
|